Wenn ein geliebter Mensch stirbt, sind viele Menschen mit der Situation und den Formalitäten überfordert. Mit unserer einfühlsamen Beratung geben wir Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen und begleiten Sie bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben.
Sollte ein Mensch z. Bsp. zu Hause versterben und durch Verwandte, Wegbegleiter oder Freunde aufgefunden werden, so ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Es sollte sofort ein Notarzt (z. Bsp. Rufnummer 116117) oder der Hausarzt angerufen werden, evtl. auch die Polizei. Der feststellende Arzt stellt nach Untersuchung die nötige Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt die Information an den betreffenden Arzt das Pflegepersonal.
Zur Bearbeitung des Sterbefalls benötigen wir folgende Unterlagen:
- Familienstammbuch mit Eheurkunde
- evtl. Schwerbehindertenausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
- evtl. Scheidungsurteil
- Personalausweis des Verstorbenen
- Rentenbescheid des Verstorbenen
- Konto-Nr. bei Kontoänderung (hinterbliebener Ehepartner)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Verstorbenen
- ggf. Totenschein