Die Trauer durch den oft plötzlichen Verlust eines geliebten Angehörigen oder Freundes, Unsicherheit bei der Entscheidung um die Gestaltung des letzten Weges und Ängste um die finanziellen Möglichkeiten zu dessen Realisierung – all das begleitet einmal irgendwann jeden Menschen.
Deshalb sollte es kein Tabu-Thema sein, sich sanft mit dem Unvermeidlichen auseinander zu setzen, um später eventuelle Enttäuschungen, Zweifel und Sorgen möglichst zu vermeiden. Um eine individuelle Abschiednahme und Beerdigung gestalten zu können, gibt es jetzt schon viele Möglichkeiten.
So sollte bei Bedarf, gerade wenn es keine nahen Verwandten gibt, oder andere Vertrauenspersonen beauftragt werden sollen und das Einsetzen eines staatlichen Betreuers nicht gewünscht ist, im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ausgestellt werden. Dazu können auch Notare oder Anwälte informieren. Ebenfalls können Wünsche für die dereinste Bestattung in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden.
Wichtig für die Angehörigen oder Bevollmächtigten ist auch zu wissen, dass eine freie Bestatterwahl besteht. Das heißt, jede betreffende Person kann selbst den Vertrauensbestatter seiner Wahl bestimmen. Dies gilt auch, wenn ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt.
Wenn, z. Bsp. durch momentane Unerreichbarkeit der Angehörigen, der/die Verstorbene bereits durch ein anderes Bestattungshaus überführt wurde, ist es dennoch möglich, den Bestatter seiner Wahl mit der Betreuung des Trauerfalls zu beauftragen.